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Pedelec - S-Pedelec - E-Bike

Artenvielfalt im Regelwald - Was gilt für welches Fahrzeug?
 

 
Verkehrssicherheit hat viele Facetten. Für Fahrer ist eine davon Rechtssicherheit. Die Frage, wer, wo, womit fahren darf, ist mit der Vielfalt an Leicht-Elektro-Fahrzeugen (LEVs) wie Pedelecs, E-Bikes und S-Pedelecs immer komplizierter zu beantworten. Nicht nur Experten, auch der Gesetzgeber und Verbände rätseln.

Mal ist das S-Pedelec illegal, mal sollen Pedelecs mit Anfahrhilfe von den Radwegen verbannt werden oder alle Elektrofahrer Helme tragen. ExtraEnergy versucht, ein bisschen Licht ins Dickicht der StVZO, Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) und Interessenvertretungen zu bringen.

ExtraEnergy geht davon aus, dass die immer besser werdende Batterietechnologie zu immer stärkeren und schnelleren Elektro-Zweirädern führt. Die mit Drehgriff gesteuerten E-Bikes sind eine Spezies, die ihre Pedale bald ganz verlieren und ihr Design vom klassischen Fahrrad weiter in Richtung Roller verändern wird.

>> E-Scooter = Roller mit oder ohne Sitz

Gleichzeitig werden Pedelecs, die mit Trittkraft arbeiten, weiter an Bedeutung im täglichen Leben gewinnen. Gesundheitliche Vorteile, der Wunsch nach Bewegung im Alltag, Fahrradähnlichkeit un die Weiterentwicklung hin zu schnellen Pedelecs begründen den Aufwärtstrend. Die Zuordnung neuer Entwicklungen in die bestehende Terminologie ist nicht immer eindeutig, da verstärkt neue Wege in Design, Zielgruppe und Technik gegangen werden. Die klare Unterscheidung, für Kunden, Industrie und Gesetzgeber wird damit wichtiger denn je.

Klassengesellschaft
Strittig oder besser entscheidend dafür, welche Gesetze angewandt werden ist die Einordnung der Vehikel. Pedelecs, deren Motor nur beim Treten einschaltet und bei 25 km/h abriegelt, sind von EU und Bundesregierung als Fahrräder eingestuft. Damit müssen sie auf ausgezeichneten Radwegen fahren, dürfen ohne Helm gefahren werden und genießen auch alle anderen Privilegien ihrer unmotorisierten Kollegen.

>> Pedelec = Mit den Pedalen Gas geben

Eine andere Klasse sind E-Bikes und S-Pedelecs. Sie gelten als Kraftfahrzeuge verschiedener Ordnung. E-Bikes, zu denen auch E-Scooter gehören, kommen rein elektrisch voran. Der Motor wird meist mit einem Drehgriff aktiviert und braucht nicht zwangsläufig noch die Kraft aus den Pedalen.

>> E-Bike = Mit der Hand Gas geben

Die unterschiedlichen Bestimmungen sind an der Geschwindigkeit festgemacht. Unterstützt der Motor rein elektrisch bis 45 km/h gelten alle Regeln, die für Kleinkrafträder, früher Mopeds genannt, gelten. Riegelt der Motor jedoch bei 20 km/h ab, muss kein Helm getragen werden. Dies gilt auch dann, wenn wie bei S-Pedelecs, der Motor durch Pedalieren noch weiter bis 45 km/h unterstützt. Für E-Bikes, die bis 25 km/h unterstützen braucht man einen Helm, doch keinen Führerschein der Klasse M wie für ihre schnelleren Kollegen. Kinderanhänger dürfen mit keinem dieser selbstfahrenden Fahrzeuge gezogen werden.

>> ExtraEnergy empfiehlt: Keine Helmpflicht

Selbstfahrend ist nicht selbsterklärend
Die Anfahrhilfe an manchen Pedelecs dient eigentlich der Sicherheit. Sie soll das Schieben des Elektrorades per Knopfdruck motorisch unterstützen, bis 6 km/h. An Bergen oder Garagenbuchten kann sie ein sicheres Handling des Rades gewährleisten. Praktisch eigentlich. Der ADAC stuft dies jedoch neuerdings als gefährlich ein, bzw. möchte Pedelecs mit dem Mini-Boost Button als Kraftfahrzeug zählen und somit von Radwegen verbannen.

>> Die ideale Gesetzgebung - Aus Sicht von ExtraEnergy

Eine Anfrage beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ergab, dass für Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h Sonderregelungen gelten. So werden diese, "wenn sie ohne Zuhilfenahme der Motorleistung ausschließlich durch Treten fortbewegt werden, wie Fahrräder behandelt (§2 Abs. 4 Satz 5 StVO)". Zudem sind Fahrzeuge mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h auch nach EU Recht ausdrücklich als Fahrzeuge einzustufen. Dies wurde 2011 in deutsche Gesetzgebung übernommen.

Einfach ausgedrückt: Pedelecs mit Anfahrhilfe gelten als Pedelec, sind ergo rechtlich Fahrräder. Man muss nur auf dem Radweg zumindest die Pedalen bewegen, statt ausschließlich mit Anfahrhilfe mit 6 km/h auf dem Radweg rein motorisch entlang zu zuckeln.

Die Regelung besagt damit aber auch, dass S-Pedelecs ohne Motor auf dem Radweg gefahren werden dürfen. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist dies sowieso jederzeit möglich. Das BMVBS richtet sich nach der alten Fassung der StVZO, da die Neufassung, die "Schildernovelle" als "verfassungsrechtlich bedenklich" einzustufen ist.

Eine Übersicht aller Regelungen finden Sie hier:
>> Übersicht Regelungen Elektro-Zweiräder

>> E-Mobilität für Einsteiger - Was ist Was?

Text: Nora Manthey
Online Publikation: Angela Budde
Bild: ExtraEnergy e.V.

Datum: 17. Februar 2012

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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