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Die ideale Gesetzgebung - Aus Sicht von ExtraEnergy

Ob Pedelecs ohne Helm und Führerschein gefahren werden dürfen und ob Tempolimits einzuführen sind, darüber debattieren derzeit Experten beim Verkehrsgerichtstag in Goslar. Die Empfehlungen gehen an den Gesetzgeber. Hier sind die Empfehlungen von ExtraEnergy e.V.
 

 
Der ExtraEnergy Verein begleitet den Weg der Gesetzgebung seit fast 20 Jahren und wünscht sich vom Gesetzgeber eine proaktivere Politik. Die praktischen Erfahrungen in Japan, China, USA und Europa zeigen, dass die Legislative eine einschneidende Rolle bei der Marktentwicklung spielen kann. Hier ein Vorschlag von ExtraEnergy für eine ideale Gesetzgebung...

1. Keine Leistungsbeschränkung des Antriebs
Weil Leistung auch Sicherheit bedeutet, aber keine Gefahr wenn sie wohldosiert ist. Ein Lastenrad braucht einfach mehr Kraft als 250 W. Das aktuelle Gesetz, das die 250 W Nenn-Dauer-Leistung fordert, ist eine Farce, da nicht eindeutig beschrieben ist, wie genau die 250 W Nenn-Dauer-Leistung definiert sind, außer dass der Hersteller dies auf seinem Motortypenschild entsprechend anzugeben hat. Mutige Hersteller haben schon heute Produkte auf dem Markt, die eigentlich 800 W Nenn-Dauer-Leistung haben, auf deren Typenschild trotzdem 250 W steht.

2. Pflicht eines Kraftsensors; Verbot von Bewegungssensor gesteuerten Pedelecs
-> Unterstützung bis max. 15 km/h bei Muskelleistungen unter 50 W
-> Unterstützung bis max. 20 km/h bei Muskelleistungen unter 100 W
-> Unterstützung bis max. 25 km/h bei Muskelleistungen unter 150 W
-> Unterstützung bis max. 32 km/h bei Muskelleistungen über 150 W

Pedelecs ermöglichen allen ab 12 das Fahrradfahren. Sicheres Fahren bei erhöhten Geschwindigkeiten ist jedoch nicht jedem möglich. Beim herkömmlichen Rad ist die Geschwindigkeit durch die physische Leistungsfähigkeit des Menschen natürlich begrenzt. Motoren mit Bewegungssensor hebeln diese Grenze aus. Kraftsensoren erhalten das Prinzip der leistungsgesteuerten Geschwindigkeit. Kinder können früher eine Pedelec fahren, ohne gefährlich schnell zu fahren. Dasselbe gilt für untrainierte Erwachsene jeden Alters, die in der Regel auch eine geringere Fahrpraxis vorzuweisen haben.

3. 32 km/h Höchstgeschwindigkeit für alle Pedelecs
32 km/h ist ein gemeinsamer Nenner, der auch international Anwendung finden könnte. Beispielsweise sind in den USA heute 20 Meilen pro Stunde erlaubt, die 32 km/h entsprechen. In Europa gibt es innerorts viele 30 km/h Zonen. Wenn hier Pedelec Fahrer als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer mitschwimmen könnten, würde dies die Verkehrssicherheit deutlich befördern, da so Pedelec-Fahrer nicht so leicht zu übersehen wären und gefährliche Überholmanöver ausbleiben würden. 32 km/h ist eine Geschwindigkeit, die als sehr zügig empfunden wird und die es erlauben würde, bei einer sehr guten Verkehrsinfrastruktur Durchschnittsgeschwindigkeiten von rund 25 km/h zu fahren. Damit wäre das Pedelec für Pendler bis zu Wegstrecken von mind. 25 km ein adäquates Verkehrsmittel.

4. Keine Begrenzungen der Radanzahl, der Spur-Anzahl und der Personen
ExtraEnergy denkt, dass speziell vierrädrige Fahrräder, die eine hohe Spursicherheit, hohe Transportkapazitäten und hohe Zuladungen erlauben, für Familien, Senioren und als Lastesel im beruflichen Umfeld eine wichtige Rolle spielen werden. Sich selbst kompensierende Anhänger wie auch Handbikes (Rollstühle mit einem Handkurbelfahrrad davor gespannt) und viele andere Sonderfahrzeuge werden unseren Alltag bereichern.

5. Licht ab Fahrbatterie mit Tagfahrlicht-Funktion vorne und hinten
Wenn System an, geht das Licht an, wie es bei Motorrädern üblich ist.

6. Keine Leistungsbegrenzung der Beleuchtung in Watt sondern eine Mindest-Licht-Abgabe-Leistung
Zum Beispiel 80 Lux für den Frontstrahler anstelle von heute 10 Lux und die Erlaubnis, Blinker zu integrieren.

7. Keine Helmpflicht - aber Auslobung von Helmen, die für den Einsatz geeignet sind
Hier ist es denkbar Helme zu entwickeln, die Pedelec tauglich sind, aber deutlich sicherer als aktuelle Fahrradhelme und dabei besser belüftet und leichter zu tragen sind als Motorradhelme.

8. Anfahrhilfe bis 6 km/h ohne Führerschein bei allen Pedelecs erlaubt
Zur Sicherheit sollte diese nur zu starten sein, wenn gleichzeitig zwei Bedienelemente an beiden Lenkergriffen betätigt werden. So ist sichergestellt, dass beide Hände am Lenker sind und ausgeschlosen versehentlich die Anfahrhilfe zu betätigen. Die Anfahrhilfe sollte nach 5 Minuten Dauerbetrieb ausgehen und nur durch Loslassen und erneutes Drücken mit 1 Sekunde Verzögerung zu starten sein, um dauerhaftes Fahren mit der Anfahrhilfe zu erschweren.

9. Keine Führerscheinpflicht und keine Altersbeschränkung

10. Radwege Benutzungsrecht, aber keine Pflicht

11. Keine Versicherungspflicht
Die Risiken beim Führen eines Pedelecs sollten in jedem Fall von der persönlichen Haftpflichtversicherung mit übernommen werden müssen.

12. Ladebuchse muss dem EnergyBus Standard entsprechen
So ist das Laden der Energiespeicher mit jedem EnergyBus fähigen Ladegerät möglich. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für eine einheitliche und zukunftssichere Infrastruktur.

13. Verbot des Verkaufs von Batterien einzeln und zusammen mit einem Pedelec
Nur so kann verhindert werden, dass Batterien immer mehr zu Wegwerfprodukten gezüchtet werden, die alle zwei bis drei Jahre getauscht werden müssen um den Profit der Hersteller und Händler zu mehren. Es kann so sichergestellt werden, dass Batterien vom Batteriehersteller oder einem Batterievermieter an die Kunden gegen Miete überlassen werden. Nach dem Lebensende können sie so einfach in einen geordneten Recycling Prozess, der die Rohstoffe in den Kreislauf zurückführt, eingehen.

Weitere Artikel zu EnergyBus und zum Thema Batterien finden Sie in dem Pedelec und E-Bike Magazin Nr. 4.

>> Hier geht es zum Magazin

Was ist ein Kraft- und was ein Bewegungssensor? Wie unterscheiden sich Pedelec, S-Pedelec und E-Bikes? Hier finden Sie LEV Fachbegriffe für Einsteiger:

>> E-Mobilität - Was ist Was?

Text: Hannes Neupert
Bild: Moritz Grünke

Online Publikation: Angela Budde

Datum: 25. Januar 2012
Letzte Änderung: 13. Februar 2012

 
 

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7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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