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GS-Prüfung in Kürze

Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen, d. h. der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheiden, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird.
 

 
Das GS-Zeichen findet seine Rechtsgrundlage im § 20/21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).

Voraussetzung für die Verwendung des GS-Zeichens ist, dass eine GS-Stelle das GS-Zeichen einem Hersteller oder seinem Bevollmächtigten zuerkannt hat.

Durch das GS-Zeichen wird angezeigt, dass bei der bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet sind.

Geltungsbereich
Die Zuerkennung des GS-Zeichens ist nach §20/21 ProdSG für Produkte möglich, soweit die Rechtsverordnungen nach § 8 ProdSG nichts anderes bestimmen.

GS-Prüfvorgaben
Die GS-Prüfvorgaben gehen in wesentlichen Punkten über die gesetzlichen Vorgaben hinaus.

Grundsätzliches
Die Prüfungen vor Vergabe eines GS-Zertifikats dürfen vom Hersteller bzw. dem Inverkehrbringer nicht mehr eigenverantwortlich durchgeführt werden, sondern müssen bei einem von der ZLS (Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik) für diese Prüfungen benanntem Prüfinstitut (Notified body) in Auftrag gegeben werden.

Mechanische Sicherheit
->Grundlage: EN 15194 mit Verweis auf EN 14764

->Weitergehende Anforderungen:

  • Dynamische Prüfung des kompletten Pedelecs auf dem Rollenprüfstand mit mindestens 120kg Gesamtmasse und Tretantrieb
  • Rahmenprüfung mit horizontalen Kräften +/- 800N
  • Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 250kg muss eine Feststellbremse vorhanden sein
  • Anforderungen der StVZO müssen erfüllt werden
  • Der Hersteller muss Angaben zur Anhängerzugvorrichtung machen
Elektrische Sicherheit (inkl. Batterie)
->Grundlage: EN 15194

->Weitergehende Anforderungen:
  • Zusätzliche Prüfung der elektrischen Sicherheit nach EN 60335-1 soweit anwendbar,
  • dabei ist der Ladebetrieb als unbeaufsichtigter Betrieb anzunehmen
  • Batterie-Prüfung nach EC 62133
  • Das Ladegerät muss definiert und Bestandteil der Prüfungen sein
Chemische Sicherheit
->Grundlage: gesetzliche Anforderungen

->Weitergehende Anforderungen:
  • PAK an Lenkergriffen, Schaltgriffen und Sattel (bei Leder DMF und Chrom)
Fertigungsstättenkontrolle
->Anforderungen der ZLS
  • Vor der erstmaligen Vergabe eines GS-Zeichens an einen Hersteller ist eine Werks-Erstbesichtigung der Fertigungsstätte in Bezug auf technische und personelle Ausstattung, Wareneingangskontrolle, Fertigungskontrolle, wie Zwischenkontrolle und Endkontrolle, durchzuführen. Dabei müssen auch produktspezifische Anforderungen berücksichtigt werden. Der Hersteller muss in der Lage sein, die für das GS-Zeichen hohe Qualität in der Serienfertigung zu realisieren und sicherzustellen.
  • Nach einer GS-Zeichen-Zuerkennung muss eine in der Regel jährliche Überwachung der Herstellung des GS-zertifizierten Produktes dort durchgeführt werden, wo dieses Produkt gefertigt wird, also ggf. auch in mehreren Fertigungsstätten.
Weitere Informationen unter:

>> Sicherheit sichtbar machen - Das GS-Zeichen für Pedelecs 25

Text: ExtraEnergy e.V.

Bild: Wikipedia

Datum: 26. Juni 2014

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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