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Sicherheit sichtbar machen - Das GS-Zeichen für Pedelecs 25

Mit einer zusätzlichen Leistung von maximal 250 W bei Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h macht sogar Bergauffahren Spaß: dem Rentner, der (...)
 

 
(...) umweltbewussten Geschäftsfrau und jedem, der sich sportlich betätigen und schnell unterwegs sein möchte. Zum Fahren eines solchen Pedelecs 25 bedarf es keiner Fahrerlaubnis und es gibt keine Versicherungspflicht. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h schaltet sich die elektrische Unterstützung, wie der Name sagt, ab. Der Spaßgewinn ist offensichtlich, die Sicherheit nicht immer klar zu erkennen.

Mit Pedelecs lassen sich leicht und schnell hohe Geschwindigkeiten erzielen, dies birgt aber auch Gefahren. Das Rad muss daher besonderen Belastungen standhalten und qualitativ hochwertig sein. »Pedelecs stellen besondere Herausforderungen an Komponenten wie Rahmen, Gabel und Lenker als auch Bremsen. Nur wenn diese für die zu erwartenden Belastungen ausgelegt sind, ist ein sicherer Fahrspaß möglich«, erklärt Wilhelm Sonntag, Pedelec 25-Experte beim TÜV Rheinland.

Die Qual der Wahl
Der Markt für Pedelecs 25 wächst stetig. Immer wieder kommen neue Räder auf den Markt und potentiellen Käufern fällt die Entscheidung für das richtige Rad immer schwerer. Deswegen ist es wichtig, sich vor dem Kauf ausführlich beraten zu lassen und auf mindestens einer Probefahrt die Ergonomie, das Fahr- und Bremsverhalten zu testen. Nicht so einfach feststellen lässt sich jedoch die Sicherheit. Hier kommen Auszeichnungen wie Testsiegel von ExtraEnergy oder das GS-Zeichen ins Spiel.

»Ob das Pedelec 25 sicher ist, kann der Käufer nur schwer während einer Probefahrt erkennen. Hier hilft das GS-Zeichen. GS steht für Geprüfte Sicherheit und zeigt dem Käufer, dass das Rad von einem unabhängigen Prüfinstitut auf Herz und Nieren getestet wurde«, erklärt Sonntag. Das GS-Zeichen ist kein Zeichen, das dem Endverbraucher Angaben über die Gebrauchseigenschaften eines Pedelecs 25 macht. Es werden auch keine Angaben zu Reichweite, Anschaffungskosten oder Wartung gemacht. Das GS-Zeichen bestätigt aber, dass das Produkt von einem unabhängigen Dritten auf seine Sicherheit geprüft wurde.
Für Pedelecs 25 gilt das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Hiernach dürfen nur Produkte, die die Sicherheit und Gesundheit der Endverbraucher nicht gefährden, in den Verkehr gebracht werden. Ferner unterliegen Pedelecs 25 der Maschinenrichtlinie, auf deren Basis Pedelecs 25 mit dem CE-Zeichen versehen werden müssen. Dieses ist jedoch eine Selbsterklärung des Herstellers. Das CE-Zeichen zeigt somit nicht an, dass das Produkt unabhängig auf seine Sicherheit hin überprüft wurde.

Die Qualen eines Pedelecs 25 auf dem Prüfstand
Neben den Anforderungen der Straßenverkehrsordnung an Licht und Bremsen gibt die europäische Norm für Pedelecs 25 EN 15194:2009 genau vor, welche Prüfungen ein Pedelec 25 erfolgreich bestehen muss, um ein GS-Zeichen zu erhalten. Hohe Durchschnittsgeschwindigkeiten, härtere und zahlreichere Bremsbelastungen, zusätzliche Motor-Antriebsdrehmomente oder härteres Bergauffahren sorgen für zusätzliche Belastungen. »Um sicher zu gehen, dass ein Pedelec 25 diesen Belastungen standhält, muss es ein hartes Prüfprogramm über sich ergehen lassen. Sowohl die mechanische als auch die elektrische und chemische Sicherheit werden überprüft«, so Sonntag.

Für die Überprüfung der mechanischen Sicherheit muss das Rad unter anderem zahlreiche Runden auf einem Rollenprüfstand drehen, ohne dabei Schaden zu nehmen. Während der Prüfung wird es mit über 120 kg Gesamtmasse belastet und angetrieben. Auch Rahmen und Bremsen werden zusätzlich überprüft.
 
GS-Zeichen Das GS-Zeichen findet seine Rechtsgrundlage im § 20/21 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Voraussetzung für die Verwendung ist, dass eine GS-Stelle das GS-Zeichen einem Hersteller oder seinem Bevollmächtigten zuerkannt hat. Durch das GS-Zeichen wird angezeigt, dass bei der bestimmungsgemäßen oder vorhersehbaren Verwendung des gekennzeichneten Produktes die Sicherheit und Gesundheit des Verwenders nicht gefährdet sind. Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Zeichen, d. h. der Hersteller oder sein Bevollmächtigter entscheiden, ob ein Antrag auf Zuerkennung des GS-Zeichens gestellt wird. Geltungsbereich Die Zuerkennung des GS-Zeichens ist nach §20/21 ProdSG für Produkte möglich, soweit die Rechtsverordnungen nach § 8 ProdSG nichts anderes bestimmen.
 
Neben der mechanischen und elektrischen Sicherheit spielt auch die chemische Unbedenklichkeit von Stoffen und Verbindungen und damit deren Sicherheit eine große Rolle. »Immer wieder werden gesundheitsgefährdende Weichmacher wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in Lenkergriffen und Schalthebeln gefunden. Auch im Leder, z. B. bei Sätteln finden sich gefährliche Schadstoffe wie Dimethylfumarate oder Chrom-6. Damit der Endverbraucher mit diesen Schadstoffen nicht in Berührung kommt, dürfen diese in Bauteilen, mit denen der Benutzer direkten Körperkontakt hat, nicht vorkommen. Nur wenn auch diese Anforderung erfüllt ist, erhält das Rad unser GS-Zeichen«, fügt Wilhelm Sonntag hinzu.

Zusätzlich zu den Prüfungen im Labor werden als unbedingte Voraussetzung für eine GS-Zertifizierung auch die Fertigungsstätten des Herstellers überprüft. »Der Hersteller muss in der Lage sein, Pedelecs in der Serienfertigung in gleichbleibender Qualität produzieren zu können. Um dies zu überprüfen, gehen wir in die Produktion vor Ort. Auch soziale Aspekte wie Arbeitssicherheit und der Verzicht auf Kinderarbeit spielen hierbei eine wichtige Rolle«, so Sonntag.
Solange das GS-Zeichen gültig ist, findet in festgelegten Abständen eine laufende Überwachung der Fertigungsstätten statt. Änderungen am Produkt muss der Hersteller bzw. der Inverkehrbringer unverzüglich dem Prüfinstitut mitteilen. Falls sich die Änderungen als sicherheitsrelevant herausstellen, werden diese über Nachprüfungen, die natürlich ein positives Ergebnis haben müssen, in das Zertifikat eingepflegt. Falls sich Änderungen als nicht GS-Zeichenfähig erweisen, wird das GS-Zertifikat eingezogen. »Nur wenn ein Pedelec 25 wirklich alle Tests besteht und der Hersteller die Qualität in der Serienfertigung im Griff hat, wird das GS-Zeichen vergeben«, schließt Wilhelm Sonntag. 

Pedelec-Norm EN 15194:2009 Diese heißt eigentlich EN 15194:2009, Fahrräder – Elektromotorisch unterstützte Räder – EPAC-Fahrräder. Regelt hauptsächlich die elektrischen Belange des Pedelecs 25, die auch in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der EMV- Richtlinie 2004/108/EG festgelegt sind. Verweist für die mechanischen Prüfungen auf EN 15194: 2005, City- und Trekking-Fahrräder – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren. Im Nationalen Anhang (NA, informativ) der deutschen Ausgabe wird allerdings empfohlen, abweichend von EN 15194, die Vorderradgabel und den Rahmen mit höheren Prüfkräften zu belasten. Ist Norm, nicht Gesetz. Die Norm EN 15194 ist noch nicht in die Liste der harmonisierten Normen der Maschinenrichtlinie aufgenommen worden. D.h. die Einhaltung der Norm löst keine Konformitätsvermutung aus.
 
>> CE-Kennzeichnung - Freiwillige Pflicht

>> EU-Normierung für Pedelecs

>> So testen Stiftung Warentest und ExtraEnergy

>> Stiftung Warentest/ADAC - ExtraEnergy urteilt mangelhaft

Text: TÜV Rheinland, erarbeitet im Rahmen des Go Pedec! Projekts der EU: Go Pedelec! Handbuch
Bild: Wikipedia

Online Publikation: Angela Budde

Datum: 5. Juni 2013

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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