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Umtriebige Batterien von Pedelecs und E-Bikes

Das Batteriegesetz (BattG) treibt die Elektrofahrradindustrie weiter um. Nun haben die Stiftung Gemeinsames Rücknahme System (GRS) und der Zweirad Industrie Verband (ZIV) einen neuen Anlauf zur Schaffung eines Recyclingsystems gestartet. Dieser versucht den gesetzlichen Vorschriften und Besonderheiten der als Gefahrgut eingestuften Lithium-Ion Batterien gerecht zu werden. Nicht immer ganz sauber.
 

 
Die GRS ist der größte Rücknehmer gebrauchter Batterien. Die von der Batterieindustrie gegründete Stiftung entsorgt ca. 90% der Gerätealtbatterien in den grünen Boxen, die deutschlandweit im Einsatz sind.

Wer diese Boxen kennt, weiß dass die an Pedelecs und E-Bikes eingesetzten Batterien dort nicht hinein passen. Allein ihre Größe verbietet dies und jetzt auch das Gesetz.

Schon vor Inkrafttreten des BattG unterlagen die an Elektrofahrrädern seit 2002 eingesetzten und heute überwiegend verwendeten Lithium Ion Batterien den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter gemäß Gefahrgutverordnung (ADR).

Der Vorschlag der GRS
Die Vorschriften zum Transport und gesonderten Behandlung der großen (über 100Wh) Lithiumbatterien bezieht die GRS in ihren neuen Vorschlag eines Entsorgungssystems nun ein.

Die Stiftung will noch in diesem Jahr an ca. 1000 Elektrofahrradhändler die "Erstausstattung" verteilen. Diese umfasst eine separate Sammelbox für Lithium Ion Batterien, Informationen zur richtigen Sammlung und Lagerung und ein Plakat zur korrekten Behandlung.

Dieser Vorstoß der marktführenden GRS ist ein Schritt in die richtige Richtung, der versucht vorangegangene Fehlentwicklungen zu korrigieren. Die GRS lässt sich schon seit 2003 von teilnehmenden Unternehmen für die Entsorgung der Lithium Ion Batterien bezahlen, erst als reguläre Gerätebatterien, ab 2009 als Industriebatterien. Spezielle Sammel- und Transportboxen für diese Batterien gibt es jedoch erst jetzt.

UN-T Zertifizierung weiter unterbelichtet
Allerdings ist die Einstufung als Gefahrgut bisher nicht ausreichend in die Entsorgungsstrategie einbezogen. Problematisch daran ist, dass nicht die GRS, sondern der Versender der Altbatterie, also beispielsweise der Händler bei Unfällen während des Transports haftbar ist.

Das Gefahrgut Lithium Ion muss mit einem UN-T Zertifikat ausgestattet sein um überhaupt transportiert werden zu dürfen und auch dann nur einzeln, in passenden Kartons. Ein UN-T Zertifikat erhalten wiederum nur Produkte, die umfangreiche und kostspielige Tests zur Transportsicherheit bestanden haben.

Dieser Test ist in Deutschland seit 2003 Pflicht, doch entfaltet erst mit dem BattG seine volle Wirksamkeit, denn um entsorgt zu werden, müssen die Batterien transportiert werden.

Ohne UN-T Zertifikat gelten die großen Lithiumbatterien als Prototypen, deren Transport nur einzeln in speziellen Behältern, eingebettet in ein spezielles Granulat erfolgen darf. Dies gilt ebenfalls für den vom  BattG geforderten Transport vom Händler zur Entsorgung.

Nach wie vor kursieren im Markt Lithium Ion Batterien ohne UN-T Zertifikat, nur sind diese von denen mit UN-T Zertifizierung nicht zu unterscheiden. Weder die GRS noch die Fahrradindustrie hat sich bisher wirksam für eine solche Kennzeichnung eingesetzt und überlässt die Altlast damit dem Händler als Versender.
Veranlasst dieser, wenn auch unwissentlich, den Transport einer nicht UN-T zertifizierten Batterie und entsteht ein Schaden, ist der Händler in der Haftung.

Recycling der Zukunft
Ein wirksames und legales Rücknahmesystem bedarf einer klaren Kennzeichnung der Batterien als UN-T zertifiziert und im besten Falle einer Recyclingmarke. Diese benennt Hersteller, Zertifizierung und mehr - kurz: Verantwortliche und ist für Händler und Kunden klares Zeichen. Dem Fachhandel sollte nicht der "schwarze Peter" der Entsorgung zugeschoben werden.

Hersteller sollten sich noch heute darum bemühen, ihre schon an die Händler gelieferten Batterien auf UN-T zu überprüfen und ggf. entsorgen.

Nicht zuletzt sollten auch Händler ihrer Verantwortung in einer Gefahrgutschulung gerecht werden und ihr Zertifikat für jeden sichtbar im Geschäft ausstellen.

So wissen Kunden, wo sie ihre Elektrofahrradbatterien guten Gewissens und sachgerecht entsorgen können.

>> Weitere Informationen zum BattG

 

Text: Nora Manthey in Kooperation mit Peter Gutzeit
Bild: IB-Rec GmbH, Beispiel einer Recyclingmarke


15. Dezember 2010
 

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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