Pedelec und E-Bike Test
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Pedelec und E-Bike Akkus Fallen unter BattG

Batterien für Zweiräder sind Industriebatterien und fallen somit unter das neue Batterie Gesetz (BattG). Das Umweltbundesamt (UBA) erklärte ausdrücklich, dass die Batterien an Pedelecs und E-Bikes Industriebatterien nach § 8 BattG sind. Sie unterliegen deshalb besonderer Entsorgungsvorschriften. Das BattG ist ein Schwerpunkt des kommenden LEV Workshop in Aschaffenburg.
 

 
Die Entsorgung von alten Batterien elektrisch angetriebener Zweiräder nach dem neuen Batterie-Gesetz (BattG) beschäftigt zur Zeit Fahrradhersteller und -händler gleichermaßen. Als "Hersteller" im Sinne des BattG gilt, wer die Antriebe mit den Batterien oder auch komplette E-Fahrräder in Deutschland erstmals in den Verkehr bringt. Damit sind auch importierende Händler betroffen.

LEV Akkus sind Industriebatterien
Das Umweltbundesamt (UBA) erklärt, dass  Batterien für LEV (Light Electric Vehicles), also auch Pedelecs und E-Bikes, Industriebatterien nach § 8 BattG sind. Eine andere Deutung ist unmöglich, da diese im Gesetz ausdrücklich genannt werden. Für Industriebatterien gelten besondere Transport- und Entsorgungsvorschriften. So muss eine Industriebatterie als Gefahrgut behandelt werden und unterliegt den UN-Transportvorschriften, auch bei der Entsorgung.

Neue Pflichten
Daraus folgt, dass Fahrradhersteller sich als als nationale In-Verkehrbringer der Batterien beim UBA registrieren lassen müssen und dabei angeben, wie sie für die Entsorgung sorgen wollen. Viele Hersteller berufen sich dabei auf ihre schon lange bestehenden Verträge mit dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (GRS) , an dass sie schon früher Entsorgungsabgaben für die Batterien abgeführt haben. Allerdings wurden diese Verträge geschlossen, als die Zweiradantriebsbatterien noch als Gerätebatterien galten. Dies sind sie nach dem neuen BattG definitiv nicht mehr, sondern werden als Industriebatterien gehandelt. Erste Angebote zu kollektiven Rücknahmesystemen für Industriebatterien bietet die IB-REC, die mit der CCR-REBAT, einem großen Entsorgungsunternehmen zusammen arbeitet.
Hersteller und Händler sind mit dem BattG nun außerdem verpflichtet, jede Batterie zurückzunehmen und nachweislich gesetzeskonform zu entsorgen.

LEV Workshop
Die Implikationen des neuen BattG, Chancen, Probleme und Risiken werden am 15. April auf dem LEV Workshop von ExtraEnergy und BMZ ausführlich beleuchtet. Vertreter des UBA, von Entsorgern und Spezialisten zu Batteriesicherheit werden vor Ort sein, um den Teilnehmern beratend zur Seite zu stehen.

>>LEV Workshop Anmeldung und Programm

>>Kontakt IB-REC

Text: Nora Manthey
Bild: Susanne Brüsch

10. März 2010

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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