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Helmpflicht für Pedelecs 45

Bund und Länder haben sich geeinigt. Für Pedelecs, die mit Motorunterstützung (muskelelektrisch) bis 45 km/h erreichen, gilt Helmpflicht.
 

 
Die Einigung von Bund und Ländern basiert auf dem Wunsch des deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT), der vom 25. bis 27. Januar 2012 in Goslar tagte. Dort ging es um Schiebehilfe, Altersbegrenzung, Zulassungsrecht, 250 Watt-Begrenzung, statistische Erfassung, Führerschein, einer Sondernutzungserlaubnis für Bierbikes und eben auch die Helmpflicht für Pedelecs 45 (S-Pedelecs, schnelle Pedelecs).
Die Empfehlungen der Experten, darunter der ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V.), Auto Club Europa (ACE) oder der Deutsche Anwalt Verein (DAV) gingen an den Gesetzgeber.

Das Verkehrsministerium hat reagiert und beantwortet eine Anfrage der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG wie folgt: „Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass bei Pedelecs, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/24/EG fallen, die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit im Sinne des § 21a Abs. 2 StVO als die Geschwindigkeit anzusehen ist, bei deren Erreichen die Unterstützung des elektromotorischen Hilfsantriebes unterbrochen wird. Werden die 45 km/h mit Motorunterstützung erreicht, folgt daraus eine Helmtragepflicht.“

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit wurde also geändert und auf muskelelektrischen Antrieb erweitert. Pedelec 45 Fahrer müssen jetzt einen Helm tragen.

Welche Helme?
Schon seit Jahrzenten besagt § 21a der StVO: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“
Doch was ist eigentlich ein „geeigneter“ Schutzhelm? Ab wann gilt die Helmpflicht? Nur für neu zugelassene Pedelecs 45 (z.B. ab Mai 2012)?

Die Folgen
Beispielhaft ist eine Leserreaktion von Michael T., der sich ein Pedelec 45 kaufen wollte, um den Weg zur Arbeit (ca. 27 km, topographisch anspruchsvoll), leichter und vor allem schneller bewältigen zu können.: „ Zur Helmpflicht: das wird ja immer skurriler. Man könnte die unterschiedlichen Helme ja, wie bei der Formel 1 die Reifen, mit unterschiedlichen Farben kennzeichnen: rote Helme für die Langsamfahrer bis 20 km/h, grüne für die schnelleren von 21-30 km/h und gelbe für die 31-40 km/h schnellen. Die über 40 km/h fahren wollen, bekommen zusätzlich noch ein Blaulicht obendrauf. Ich glaube, ich wandere aus - oder kaufe mir doch den Audi A1 (der kostet ja nur unwesentlich mehr als dieser gesamte Zirkus mit den Pedelecs/E-Bikes/S-Pedelecs/Helm/kein Helm Nummernschild/Wegenutzung/Außenspiegel/Akkuladung wo auch immer etc. an Nerven verschlingt.“

Potenzial entfalten statt hemmen
Bei der Betrachtung der Sicherheit von Pedelecs sollten Statistiken auch Tote infolge von Bewegungsmangel in Betracht gezogen werden (Herz-/Kreislaufopfer). So starben 2003 in Österreich 6.500 Menschen infolge von Bewegungsmangel. Demgegenüber kamen im Straßenverkehr  931 Verkehrsteilnehmer zu Tode, darunter lediglich 56 Radfahrer.

Zur Entfaltung des tatsächlichen Potenzials des Pedelecs sollten gesetzliche Rahmen entwickelt werden, die die Nutzung sicher ermöglichen statt abzubremsen.

>> Die ideale Gesetzgebung - Aus Sicht von ExtraEnergy

Zukunft: Vehicle-to-Vehicle Kommunikation
Die Digitalisierung des Fahrrades bietet eine enorme Chance für die Steigerung der Verkehrssicherheit durch Vehicle-to-Vehicle Kommunikation, die es ermöglicht, Unfälle nicht geschehen zu lassen, da sie durch rechtzeitige Information verhindert werden. Auch hier ist der Gesetzgeber gefragt, ein Umfeld zu schaffen, welches die Anwendung von vorhandenen Techniken forciert und so aktiv zur Lebensqualität und Sicherheit beiträgt.
Dabei sollten Fußgänger sowie Rad- und Pedelec-Fahrer gleichermaßen einbezogen werden.

Mehr zum Thema Sicherheit im Radverkehr finden Sie hier:
>> Symposium sicherer Radverkehr

Text: Angela Budde, Hannes Neupert
Bild: Angela Budde

Datum: 24. April 2012

Letzte Änderung: 23. Mai 2012

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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