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Fliegen mit dem Pedelec - Gewusst wie

Sie wollen eine Flugreise machen und Ihr Elektrorad mitnehmen? Achtung, Lithiumbatterien für Elektroräder sind Gefahrgut der Klasse 9. Beim Transport gilt es gewerblich wie privat bestimmte (…)
 

 
(…) Sicherheitsvorschriften zu beachten. Susanne Brüsch beschreibt aus eigener Erfahrung mit der "Tour de Sahara" was es zu beachten gilt und wer helfen kann.

Der Transport der Lithiumbatterien nach Ägypten, wo die "Tour de Sahara" mit Pedelec-Prototypen der Marke "Snaky" ursprünglich starten sollte, ist ein Kapitel für sich.
Die Prozedur war mühevoll, doch machbar. Man muss eigentlich nur einmal das Vorgehen kennen und am besten Batterien mitnehmen, die UN-T zertifiziert sind. Dieses, von den Vereinten Nationen vorgeschriebene Test-Zertifikat  erlaubt erst, dass Lithiumbatterien transportiert werden dürfen, denn sie gelten als Gefahrgut der Klasse 9. Für den Transport verlangt der Gesetzgeber Sicherheitsvorkehrungen, die von der Verpackung, über Versandpapier, Aufkleber, bis hin zum Umgang mit Gefahrgut geschultem Personal reichen. Zudem dürfen diese Batterien streng genommen nicht auf Passagierflügen transportiert werden, sondern nur als Gefahrgut deklarierte Luftfracht. Die gute Nachricht für Privatreisende: Es gibt Ausnahmen und Helfer.

Transport nur mit UN-T
Ein im Handel erworbenes Elektrorad muss normalerweise mit einer UN-T geprüften Batterie ausgestattet sein. Nur leider gibt es über eine bestandene UN-T Prüfung in den meisten Fällen keinen Vermerk auf dem Akku. Dem Kunden oder Händler bleibt dann nur übrig, beim Hersteller nachzufragen.
Der einzige sichere auf der Batterie erkenntliche Hinweis auf eine vorhandene UN-T Prüfung ist das BATSO Siegel. Dies wird von der Batterie Safety Organization zusammen mit dem TÜV Rheinland nach bestandenen Sicherheitstests, die auch die UN-T Prüfung beinhalten ausgestellt.

Hat man sich der UN-T Prüfung versichert, kann man als Privatreisender vor Flugbuchung bei der Airline anfragen, ob das Elektrofahrrad inkl. Lithiumbatterie und ggf. Ersatzakku mitgenommen werden darf. Man sollte die Wattstunden der Batterie und sonstige Spezifikationen vorliegen haben, da die Fluggesellschaft sehr wahrscheinlich danach fragen wird. Genehmigt die Airline die Mitnahme des Elektrofahrrades schriftlich, hat man viel Aufwand gespart. Dennoch ist dies eigentlich illegal, auch wenn die Verantwortung dann bei der Fluglinie liegt. Eine Anfrage bei unterschiedlichen Airlines kann sich trotzdem lohnen, da unserer Erfahrung nach die gesetzlichen Regelungen unterschiedlich ausgelegt oder ignoriert werden.
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) verbietet die Mitnahme eines Elektrorades im Passagierflieger: "Der Transport von Elektrofahrrädern als Passagiergepäck ist nicht gestattet, da gem. der internationalen Zivilluftfahrt Behörde nur "elektronische Gebrauchsgüter" unter Auflagen von den Passagieren befördert werden dürfen (ICAO T.I. Part 8, Cahpter 11.1.2 S, resp. IATA-DGR Abschnitt 2, Tabelle 2.3.A)." Selbst wenn man Elektrofahrräder als "elektronische Gebrauchsgüter" auslegt, scheitert das Vorhaben spätestens am Energiegehalt der Batterie, der maximal 160 Wh betragen darf.

Sicher verpackt per Fracht
Eine rechtlich einwandfreie Möglichkeit ist, nur das Rad als Passagiergepäck im Flugzeug mitzunehmen und die Akkus separat per Fracht zu verschicken. Dazu müssen sie gemäß der Gefahrgutanforderungen in spezielle Gefahrgutkartonage verpackt, vorschriftsmäßig beklebt, mit der Aufschrift "UN3480 Lithium-Ion Batteries" versehen und von einer Versendererklärung für Gefahrgut, der so genannten "Shippers Deklaration" begleitet werden. In der Erklärung werden unter anderem die vollständigen Gefahrgut- und Adressdaten angegeben.
Die Dokumentation ausfüllen, bzw. Gefahrgut verpacken darf nur, wer eine entsprechende Gefahrgutschulung absolviert hat. Wem hier die Routine fehlt, der spart sich lieber die Mühe und übergibt das Verpacken samt Papierkram einem Gefahrgutverpackungsunternehmen. Geholfen haben uns dabei die Profis um Herrn Löhrke von der AaDC GmbH am Frankfurter Flughafen. Kostenpunkt: Um die 100 € für Verpackung und Papiere (je nach Anzahl und Gewicht der Batterien).

Zu Buche schlägt der Versand selbst. Hierzu kann man sich an Transportunternehmen wie DHL, TNT oder UPS wenden. Diese Firmen haben spezielle Abteilungen für die Abfertigung von Gefahrgut. Allerdings gilt auch hier, dass nicht jedes Unternehmen Gefahrgut an jede Destination verschickt, da nicht jede Firma überall Gefahrgut geschultes Personal stationiert hat. Außerdem ist für den Versand von Gefahrgut eine Kundennummer erforderlich, die nur Firmen oder Personen bekommen, die den Service häufiger in Anspruch nehmen. Für ein 35 kg schweres Gefahrgutpaket von Deutschland nach Kairo erhielten wir Angebote um die 1.000 € (one way!).

Wesentlich günstiger konnten wir die Batterien über Conceptum Logistics, ein Speditionsunternehmen mit Niederlassung am Frankfurter Flughafen verschicken, das auch die Zollformalitäten übernimmt. Der Preis setzt sich aus Transport, Gefahrgutzulage, Flughafengebühren und Zollgebühren zusammen. Achtung: Der Warenwert sollte unter 3.000 € liegen, da sonst sehr viel mehr Papierkram anfällt, der Zeit braucht. Für den Zoll wird eine Rechnung über die Batterien benötigt.

Ohne UN-T Zertifikat
Unser Fall. Die "Snaky" Pedelecs waren Prototypen, ausgerüstet mit dem neuen Antrieb der Firma Go SwissDrive, der mit Batterien von VARTA Microbattery auf den Markt kommen soll. Da diese Batterien noch nicht verfügbar waren, haben wir auf ein chinesisches Fabrikat zurückgegriffen - nicht UN-T zertifiziert, wie sich herausstellte.
Der Transport ist dann nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Luftfahrtbundesamtes legal, wie wir über die Gefahrgut- und Luftfrachtsicherheitsberatung Blue Skye erfuhren. Eine solche Ausnahmegenehmigung erhält man zum Beispiel für Prototypen. Laut Prototypenregelung muss es sich um ein Muster für Testzwecke handeln. In unserem Fall war dies der Test am Objekt.

Das LBA benötigt normalerweise 2-4 Wochen für eine solche Genehmigung. Genaue Typenangaben der Batterien waren nicht das Problem. Doch selbst die Ausnahmegenehmigung gibt es nur, wenn wenigstens die Einzelzellen nachweislich UN-T zertifiziert sind. In letzter Minute bekamen wir vom Hersteller in China die entsprechenden Papiere zugeschickt und dank des heißen Drahtes, den wir inzwischen zum LBA hatten, hielten wir einen Tag vor Versandtermin die Genehmigung in Händen.

Inzwischen waren die Mitarbeiter des AaDC schon mit der Verpackung beschäftigt. Lithiumbatterien ohne UN-T Zertifikat dürfen nicht im Karton verschickt werden wie Batterien, die ein solches Zertifikat aufweisen. Stattdessen muss eine Sonderanfertigung um die 400 bis 500 € her, die auf Bestellung produziert wird und 3 Wochen später verfügbar ist. Eine solche Box aus Aluminium darf inklusive Inhalt maximal 35 kg wiegen und immer nur eine Batterie enthalten. Da die "Tour de Sahara" allerdings in zwei Wochen starten sollte, konnte uns nur der gute Kontakt zum Gefahrgutexperten des Batterieherstellers Li-Tec Batteries retten, der uns leihweise Stahlfässer für den Versand zur Verfügung stellte.

Umsonst, denn ein paar Tage später stornierten wir unsere Flüge nach Ägypten aufgrund der dortigen Unruhen. Wir verlegten die Tour nach Marokko und fuhren diesmal mit dem Auto. Privat ist es möglich, die Batterien einfach im Auto mitzunehmen. Gewerblich muss dagegen ein Gefahrguttransport gemäß ADR, dem Abkommen über den Transport gefährlicher Güter auf der Straße, veranlasst werden.

Wie Sie bereits in der April 2011 Ausgabe des ExtraEnergy Magazins lesen konnten, haben wir die Räder mit Solaranhänger tatsächlich auf fast 2.000 km durch das Atlasgebirge und die marokkanische Sahara auf Herz und Nieren getestet, ohne dass uns die Batterien Grund zu Sicherheitsbedenken gegeben hätten.

>> Pedelec und E-Bike Magazin Nr. 3


Adressen und Kontakte
Gefahrgut- & Luftfrachtsicherheitsberatung

BLUE SKYE LTD. & CO. KG
Hafenstraße 18, 65439 Flörsheim am Main
Tel.: +49 6145 503 98 88
>> www.blue-skye.de

LUFTFAHRT-BUNDESAMT (LBA)
Sachgebiet Gefahrgut
Kelsterbacherstraße 23, 65479 Raunheim
Tel.: +49 6142 9461-35
Fax: +49 6142 9461-59

Verpackung & Dokumentation

AADC GMBH
CargoCity Süd: Gebäude 547
Frankfurt Flughafen
60549 Frankfurt (Main)
Tel.: +49 69 69 52 28-0
>> www.aadc-dgr.de

Transport

CONCEPTUM LOGISTICS GMBH AERO
Hessenring 13 A, 64546 Mörfelden-Walldorf
Tel.: +49 6105 40 80-0
Fax: +49 6105 40 80-41
>> www.conceptum-logistics.de

Batteriesicherheit

BATSO E.V.
Charlottenstraße 65, 10117 Berlin
Tel.: +49 36646 270 94
Fax: +49 36646 270 95
>> www.batso.org

Tour de Sahara erhält Auszeichnung
Die Tour de Sahara ist von vehiculousverdes.com, dem spanischen Online-Portal für E-Mobilität und dessen Produzenten Red Giga, zu einem der spannendsten Projekte 2011 gekürt worden. Die Jury begründet ihre Wahl so (sinngemäß):

Das Projekt präsentiert Modelle aus praktischer Sicht. Mit großartigen Aufnahmen dokumentiert die Fachjournalistin und Pedelec Adventures Macherin Susanne Brüsch nicht nur ihre Erfahrungen mit der Technik, sondern untermalt diese mit spektakulären Landschaftseindrücken und Begegnungen mit Einheimischen. Ein Härtetest für die eingesetzten Pedelec-Modelle und technisches Zubehör welches den Einsatz erweitert.

Die ganze Tour de Sahara und mehr unter:

>> www.tour-de-sahara.com

Text: Susanne Brüsch
Bild: Susanne Brüsch
Online Publikation: Angela Budde

Datum: 12. Januar 2012

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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