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Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr

Förderaufruf Umgestaltung des Straßenraumes, Radverkehrsinfrastruktur und -Dienstleistungen. Projekt-Einreichung 1. August bis 31. Oktober 2019 (Textauszug).
 

 

Förderaufruf im Rahmen der Klimaschutzziele der Bundesregierung.
 
Klimaschutzziele
Die Treibhausgasemissionen in Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Niveau von 1990 reduziert werden.
 
Langfristig soll bis zum Jahr 2040 eine Reduktion von mindestens 70 Prozent und bis 2050 weitgehende Treibhausgasneutralität erreicht werden.
 
Mit dem Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung im November 2016 ein strategisches Maßnahmenpaket beschlossen, welches die Transformationspfade, Meilensteine und Maßnahmen aller relevanten Sektoren für die Umsetzung des 2050-Ziels darlegt.
 
Eine Maßnahme daraus ist die Stärkung und klimafreundliche Gestaltung des Rad- und Fußverkehrs durch die finanzielle Unterstützung integrierter Modellvorhaben.
 
Treibhausgasemissionen durch Steigerung Radverkehr senken
Der Anteil des Radverkehrs an den täglichen Wegen innerhalb Deutschlands liegt bei etwa zehn Prozent. Deutschland liegt damit deutlich hinter anderen europäischen Ländern mit Werten bis zu 30 Prozent. Durch eine Steigerung des Anteils können die Treibhausgasemissionen im Verkehr weiter gesenkt werden. Gleichzeitig werden Belastungen durch Schadstoffe und Lärm reduziert.
 
Ziel des Förderaufrufes ist es, die Anreize zur Erschließung von Minderungspotentialen im Handlungsfeld Radverkehr zu verstärken, die Minderung von Treibhausgasemissionen zu beschleunigen und Treibhausgaseinsparungen durch modellhafte Projekte zu realisieren.
 
Ebenso soll der Anteil des Radverkehrs an der Verkehrsleistung gegenüber der Verkehrsverflechtungsprognose (2,6 Prozent im Jahr 2030) erhöht werden.
 
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden investive Maßnahmen mit Modellcharakter zur bedarfsgerechten und radverkehrsfreundlichen Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
 
Höhe der Zuwendung
Die Mindestzuwendung pro Vorhaben beträgt vorbehaltlich entgegenstehender beihilferechtlicher Vorgaben 200.000 Euro. In jedem Teilvorhaben eines Verbundprojektes sollen Gesamtausgaben entstehen, die eine Zuwendung von mindestens 50.000 Euro ergeben. Die Zuwendung für ein Vorhaben, unabhängig von seiner Struktur als Einzel- oder Verbundvorhaben, soll 10 Millionen Euro nicht überschreiten.
 
Deadline
Für das Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die im Zeitraum vom
  • 01. August 2019 bis zum 31. Oktober 2019 Förderaufruf Klimaschutz durch Radverkehr
  • sowie vom 01. August 2020 bis zum 31. Oktober 2020 eingehen.
>> zum Förderaufruf

Text: Auszug "Förderaufruf für modellhafte investive Projekte zum Klimaschutz durch Stärkung des Radverkehrs im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) (Klimaschutz durch Radverkehr) Vom 01. November 2018"

Bild: www.klimaschutz.de

Online Veröffentlichung: Angela Budde

Datum: 16. Juli 2019
 

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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