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EU-Zulassung für erstes Pedelec über 25 km/h

EU-weite Straßenzulassung ohne dass der Motor bei 25 km/h abschaltet. Ohne Helmpflicht. Das Pedelec der schweizer Firma Swizzbee AG hat den Segen vom deutschen Kraftfahrt Bundesamt.
 

 
Seit dem 9. November 2003 wird die neue EU Richtlinie 2002/24/EC zur Typenprüfung für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge in allen EU-Mitgliedsstaaten angewandt. Dieser Richtlinie zufolge sind Pedelecs bis 25 km/h und nicht mehr als 250 Watt Motor-Nennleistung Fahrräder und brauchen keine Typenprüfung. Pedelecs, die diese technischen Spezifikationen überschreiten, müssen typengenehmigt und als „Kleinkrafträder“ (engl. "Mopeds") zugelassen werden.

In der Schweiz gibt es keine Geschwindigkeits-
begrenzung für Pedelecs. Sie brauchen lediglich eine Typenprüfung und ein Versicherungskennzeichen. Daher war die schnelle „Schweizer Klasse“ – das Swizzbee 50C (früher Velocity Dolphin) und der BikeTech Flyer – in der EU bisher illegal (wenn nicht gedrosselt).

Nun hat der deutsche TÜV Rheinland Berlin Brandenburg eine Möglichkeit gefunden, auch Pedelecs über 25 km/h EU-weit zuzulassen, ohne dass sie gleich einem Moped mit allen Konsequenzen (Motorradhelm etc.) gleichzusetzen sind.

Die Swizzbee AG aus dem schweizerischen Baar hat als erste Firma eine europäische Straßenzulassung für ihr Pedelec bekommen, dessen Motor nicht bei
25 km/h abschaltet. Das Swizzbee 50C ist bis 35 km/h schnell wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Über einen Knopf am Lenker kann man es auch ohne Mittreten als Moped bis maximal 15 km/h fahren. Vom rechtlichen Gesichtspunkt kann das Swizzbee 50C daher als „Kleinkraftrad mit geringer Leistung“ (engl. “Low-Performance Moped“) betrachtet werden, d.h. als Zweirad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindig-
keit von 25 km/h und funktionsfähigen Pedalen (92/61/EWG and 2002/24/EC). „Kleinkrafträder mit geringer Leistung“ sind eine Untergruppe der europäischen Kategorie „Kleinkraftrad“ (bis 45 km/h / engl. “Moped“). Für sie gelten vereinfachte Bestimmungen zur Typenprüfung, z.B. dürfen Fahrradlampen statt Moped-Scheinwerfern verwendet werden.

In einem EU-Staat offiziell zugelassen – in diesem Fall vom Kraftfahrt Bundesamt (KBA) in Flensburg – ist das Swizzbee 50C in allen anderen EU-Ländern ebenfalls legal.

Allerdings sind die Bestimmungen zur Helm- und Versicherungspflicht unterschiedlich, da diese noch zur Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten gehören. In Deutschland und den meisten anderen EU-Ländern braucht das Swizzbee ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Der Fahrer muss eine Mofaprüfbescheinigung besitzen.

Da in Deutschland die Helmpflicht für Fahrzeuge dieser Art erst bei 20 km/h beginnt (in den anderen EU-Ländern zwischen 20 und 25 km/h), kann das Swizzbee ohne Helm gefahren werden.

Auf Fahrradwegen darf das Swizzbee nur gefahren werden, wenn ein Schild ausdrücklich auf die Erlaubnis von motorisierten Fahrzeugen hinweist.


Die Swizzbee AG plant, Ende Februar mit dem Verkauf in der EU zu beginnen.


Mehr zu Swizzbee

Mehr zu Gesetzen und Typenprüfung

Liste der EU- Mitgliedsstaaten

Fragen zur Strassenzulassung können Sie an
Herrn Thomas Rohr
beim TÜV Rheinland Berlin Brandenburg in Köln richten.


30. Januar 2004
Letzte Änderung: 24. Februar 2004



 
 

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