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Ab wann ist der Pedelec Kunde XXL?

Pedelec Verkäufer aufgepasst. Ohne schriftlichen Nachweis bei der Beratung zum "Zulässigen Gesamtgewicht" besteht Rücknahmepflicht.
 

 
Kürzlich hat das Landgericht in Bonn entschieden, dass Pedelec Verkäufer ihre Kunden darauf hinweisen müssen, bei Angaben wie "Zulässiges Gesamtgewicht" das Eigengewicht des Pedelecs mitzurechnen.

Zu dem Urteil kam es aufgrund einer Klage eines Pedelec Nutzers, bei dessen Pedelec in der Bedienungsanleitung ein zulässiges Gesamtgewicht von 120 Kg angegeben ist.

Der Käufer wiegt 110 kg. Das Pedelec 25 kg. Womit das zulässige Gesamtgewicht um 15 kg überschritten ist.

Ohne schriftlichen Hinweis kein Recht
Nach dem Urteil des Landgerichts sollten Händler darauf achten, ein Beratungsprotokoll zu führen. Darin muss schriftlich festgelegt werden, dass der Käufer bei der Angabe "Zulässiges Gesamtgewicht" das Gewicht des Pedelecs mit einbeziehen muss.

Im Falle des Klägers hatte der Verkäufer keinen schriftlichen Nachweis vorzuweisen und musste das Pedelec zurücknehmen, mit dem der Kläger bereits 1.500 km zurückgelegt hatte. Der Kaufpreis lag bei 2.300 Euro. Der Kläger erhielt eine Rückerstattung in Höhe von 2.000 Euro.

Ab wann ist der Kunde XXL?
Hannes Neupert (1. Vors. ExtraEnergy e.V.) sieht bei Pedelecs eine effektive Zuladung von 140 bis 160 kg als sinnvoll und alltagstauglich: "Hier mal eine beispielhafte Berechnung. Zulässiges Gesamtgewicht - 25 Kg Eigengewicht des Pedelecs = 95 Kg Zuladung - Kindersitz mit Kind zu 25 kg = 70 kg - Aktentasche 5 kg = 65 kg - Kleiner Einkauf 5 kg = 60 Kg zulässiges Körpergewicht inklusive Klamotten und ggf. nasser Regenklamotten. Also, wer mehr als 55 kg wiegt, sollte lieber nicht im Alltag mit einem handelsüblichen Pedelec fahren."

Der durchschnittliche Bundesbürger wiegt heute 75,6 Kilogramm. 120 kg zulässiges Gesamtgewicht sind beim Pedelec realitätsfern, denn wer kann schon von sich behaupten, 55 kg zu wiegen?

Text: Angela Budde
Bild: www.perspektive-mittelstand.de

Datum: 17. Dezember 2013

 
 

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