Pedelec und E-Bike Test
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Gefährliche oder gefährdete Spezies S-Pedelec

Von Innovation und Regulation
 

 
Die medialen Wogen in Tages- und Fahrradpresse schlugen hoch, als in rascher Folge erst der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und dann die Stiftung Warentest zusammen mit dem ADAC auf Sicherheitsprobleme bei Pedelecs hinwiesen. Erst wurden keine Unterscheidungen zwischen Typen gemacht, dann wurden die S-Pedelecs dämonisiert und strenge Regeln gefordert und schließlich herrschte nur noch Verwirrung.

Es ist wahr, das S-Pedelec ist ein Zwitter, der von Regulatoren bisher wenig beachtet wurde. Es scheint, als wäre sich der Gesetzgeber hier selbst nicht ganz im Klaren darüber, wie er solch neue Fahrzeuge in alte Regeln einpassen soll. Mediale Aufmerksamkeit bis hin zur Panikmache erschweren eine überlegte Reaktion oder Stellungnahme zu einer Fahrzeugspezies, deren innovative Kraft "Ach so weit sind die schon?!" viele scheinbar überrascht.

S-Pedelecs sind eine Mischung aus E-Bike und Pedelec. Sie fahren rein motorisch, unterstützen jedoch über 20 km/h nur, wenn man tritt, dann jedoch über 25 km/h hinaus und bis zu 45 km/h, der Obergrenze für Kleinkrafträder.

Würde der Motor ausschließlich beim Treten und bis 25 km/h unterstützen, wären es einfache Pedelecs, die juristisch ausdrücklich wie Fahrräder zu behandeln sind. Mit ihrer Geschwindigkeitsbegrenzung von 45 km/h gelten S-Pedelecs aber als Kleinkrafträder und brauchen ein Versicherungs-Kennzeichen wie ein Mofa und mindestens einen Führerschein für diese. Was sie jedoch von helmpflichtigen Mofas unterscheidet, ist die Grenze ihrer rein elektrischen Unterstützung bis 20 km/h, bzw. die Notwendigkeit des Tretens über diese Grenze hinaus. Sie gehören dann in die Klasse der Kleinkrafträder mit "bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h".

Irgendwie, eindeutig ist ihre Stellung nicht. Ihre Pedelec Funktion bis 45 km/h führt zu Irritationen und so kursieren nun unterschiedliche Forderungen und Ideen. Da rufen die einen nach einer Helmpflicht, insbesondere eines Motorradhelmes, andere nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Im Zuge der Diskussion wurden Unterschiede oft verwischt, so dass die erdachten Regelungen plötzlich für alle Pedelecs im Raum standen. Dabei sagt die Bundesregierung einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung ab. Zudem regelt allein die Europäische Union klar, was ein Pedelec ist und wie dieses zu behandeln ist - als Fahrrad. Eine Helmpflicht für Pedelecs würde im Umkehrschluss auch Helmpflicht für alle Fahrräder bedeuten. Sicher vielleicht, aber sicher nicht förderlich für den Radverkehr. Die deutschen Gesetze zu Kleinkrafträdern, die der europäischen Gesetzgebung folgen, sind eindeutig. Aus ihnen lässt sich weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, noch eine allgemeine Helmpflicht ableiten. Ein "geeigneter Helm" ist nur für Krafträder vorgeschrieben, deren Geschwindigkeit über 20 km/h beträgt. Von Unterregulierung, rechtsfreien Räumen oder Gesetzeslücken kann auch keine Rede sein, da die Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), das die S-Pedelecs als Kleinkrafträder prüfen muss, sehr klar ist. Diese Hürde haben die Modelle, die auf deutschen Straßen mit Versicherungskennzeichn unterwegs sind, erfolgreich genommen.

Zudem scheint man in der Diskussion den Bürger zu vergessen und beruft sich dabei auf keinerlei Statistiken. Nicht nur in Deutschland werden Elektrofahrräder in keiner Unfallstatistik eigens aufgeführt, schon gar nicht in regulär und schnell unterteilt. Erste Berichte zu "E-Bike" Unfällen involvieren im Allgemeinen Senioren, die nicht mit S-Pedelecs, sondern einfachen Elektrofahrrädern unterwegs waren. Unfallursache sind oft die Nichtbeherrschung des Fahrzeugs aufgrund mangelnder oder vergessener Erfahrung auf dem Rad. Der Motor spielt dabei zwar eine Rolle, von überhöhter Geschwindigkeit kann jedoch kaum die Rede sein.

In Österreich stellt man fest, dass "E-Biker", insbesondere S-Pedelec Fahrer, freiwillig einen Helm tragen und sich umsichtig im Straßenverkehr bewegen. Hier rechnet man mit mehr Unfällen, doch hauptsächlich aufgrund des gestiegenen e-Radverkehrsaufkommens. Hier setzt man auf Aufklärung und Schulung mit dem Argument, dass die positiven Effekte des Radverkehrs zu unterstützen sind, trotz Unfallgefahr. Im "Anti-Helm-Land" Niederlande ist laut einer Befragung von GQ2  Consultants der sonst so verpönte Kopfschmuck für S-Pedelecs akzeptiert und fast selbstverständlich - ohne Pflicht. Zudem passt man hier die Infrastruktur den neuen Fahrzeugen an und entwirft kreuzungsfreie Schnell-Radwegenetze.

Das uralte Spannungsverhältnis von Gesetz und Freiheit taucht hier auf. Vertraut man auf Verantwortungsbewusstsein des aufgeklärten Bürgers oder erlegt man Zwang auf, der an sich schon abschrecken kann, Fahrer und Hersteller?! Betrachtet man die Anwendungsgebiete und den erklärten Wunsch der Regierung nach mehr e-Mobilität, haben S-Pedelecs das Potenzial, neue Wege und damit neue Anwender zu erschließen. Sie eröffnen den größten Raum für Innovation. Fahrzeuge wie das eSpire und das Thömus in der Schweiz bekommen Preise für erfinderische Kraft und ziehen neue Zielgruppen heran. Mit ihnen sind längere Strecken zur Arbeit weder ein Zeit- noch ein Kraftproblem mehr. Sie können so ein Autoersatz sien und neue Fahrer auf das elektrische Zweirad locken. Unbedachte Überregulierung eine aufkeimenden Marktes scheint hier fehl am Platze. Stattdessen sollte man den Blick nach vorne und Europa richten und gemeinsam versuchen, sinnvolle Lösungen zu finden, zukunftssicher sind.

Hintergrund S-Pedelec - Wer hat`s erfunden?
Das "S" in S-Pedelec wurde erst in jüngster Zeit zu Speed oder Schnell umgedeutet. Ganz am Anfang stand es für Schweiz, denn dort trat die Spezies der schnellen Elektrofahrräder erstmals auf. Michael Kutter stellte 1993-94 den schweizerischen Behörden die erste Kleinserie seines Dolphins vor. Ihm wurde lediglich ein "Töff-Nümmerli", mit dem deutschen Versicherungskennzeichen zu vergleichen, verliehen und ab ging es ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf die Straße.  Die Beamten waren sogar noch ganz begeistert, dass sie mit dem Fahrzeug auf dem Versuchsgelände Spitzengeschwindigkeiten von über 50 km/h erreichten.

Die Mitglieder der Europäischen Union mussten lange Zeit auf diese Spaßmobile verzichten oder sich halb legal bewegen. Die einzige Möglichkeit ein S-Pedelec zu fahren war, es auf Bekannte aus der Schweiz zuzulassen und in Deutschland dann mit schweizerischem Kennzeichen unterwegs zu sein.

In Deutschland gab es erst zehn Jahre später eine schnelle Klasse. Das Dolphin wurde von der Firma SwizzBee eingeführt. Zusammen mit dem TÜV Rheinland hatte man eine Interpretation der Gesetzeslage gefunden, die die Zulassung solcher Fahrzeuge ermöglichte.

Dies ist erst in den letzten zwei Jahren, durch die öffentliche Zurschaustellung der S-Pedelecs als "gefährlich", erheblich erschwert worden. Ein Entwurf eines Expertenkreises für einen Kompromissvorschlag zur Zulassung und Einstufung von S-Pedelecs sieht folgendes vor: Mindestalter 14 Jahre, Tragen eines Fahrradhelms, Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung oder einem höheren Führerschein und kein rein elektrischer Betrieb möglich. Die Benutzung von Radwegen sollte innerorts ohne Motorunterstützung und ausserorts auch mit der Motorunterstützung erlaubt sein.

Diese schöne und sinnvolle Lösung, die mit bestehendem Recht leicht zu harmonisieren gewesen wäre, wurde leider bisher nicht in deutsches oder europäisches Recht überführt. Die Schweiz übernimmt hier erneut die Vorreiterrolle und hat die Regelung übernommen. Es bleibt zu hoffen, dass es nich wieder zehn Jahre braucht um diese Neuerung in die EU zu importieren.

>> Pedelec - S-Pedelec - E-Bike

Text: Nora Manthey, Hannes Neupert
Online Publikation: Angela Budde
Bild: Julia Österreich

Datum: 14. Februar 2012
Letzte Änderung: 15. Februar 2012

 

 
 

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