Test IT Show
twitter facebook

·························
Information:
·························

 · Links
 · Marktgeschehen
 · Technik
 · Leute
Gesetze
 · Firmenreports
 · Literatur

© 2019 ExtraEnergy.

· Kontakt
· Impressum
· Datenschutz

· Presseinformation

 


EU: E-Scooter brauchen Typenprüfung oder Einzelzulassung

Kleine Elektro-Scooter dürfen in den EU-Ländern nur mit Typenprüfung oder Einzelzulassung gefahren werden. Beides kann z.B. vom deutschen TÜV durchgeführt werden. Die Höchstgeschwindigkeit ohne Helm liegt bei 20-25 km/h, je nach nationaler Regelung. E-Scooter brauchen ein Versicherungskennzeichen.


 

 
Kleine Sitz- und Steh-Scooter mit Elektromotor halten nun auch in Europa Einzug, nachdem in den USA im Jahr 2000 schätzungsweise mehr als 80.000 Stück verkauft wurden.
Anders als in den USA benötigen diese Fahrzeuge in der EU eine Typenprüfung oder eine Einzelzulassung, damit sie auf öffentlichen Straßen gefahren werden dürfen. Dies ist Angelegenheit des Herstellers oder des Importeurs.

Für die Typenprüfung und die Einzelzulassung gilt: In einem EU-Staat vorgenommen, in allen 15 Mitgliedstaaten gültig.

Nur mit einer Typenprüfung oder Einzelzulassung können die Fahrzeugpapiere ausgestellt werden. Diese benötigt der Kunde für das obligatorische Versicherungskennzeichen.
In Deutschland dürfen nur E-Scooter mit Sitz zugelassen werden; motorisierte Steh-Scooter sind gänzlich illegal.

Der deutsche TÜV führt Typenprüfung und Einzelzulassung durch
Der deutsche TÜV, die DEKRA oder die TNO in Holland sowie andere Institutionen bieten diesen Service an.
Bisher haben etwa 20 Hersteller ihre Produkte für die EU typenprüfen lassen; die meisten von ihnen beim TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg. Dieser schöpft inzwischen aus einem reichen Erfahrungspool auf diesem Gebiet: 250 Komponenten-Prüfungen und etwa 40 Typenprüfungen für Fahrzeuge seit Anfang 2000.
Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg verfügt über ein akkreditiertes Testlabor für alle erforderlichen Tests und kann somit eine komplette Typenprüfung durchführen. Dies spart sowohl Zeit als auch Geld.
Der TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg arbeitet eng mit dem Kraftfahrt-Bundesamt in Deutschland zusammen sowie dem “Ministry of Traffic“ (Verkehrsministerium) in Luxemburg und dem “Rikjsdienst voor het Wegverkeer“ in Holland.

Fahrzeug muss Sicherheitsstandards erfüllen
Sowohl für die Typenprüfung als auch für die Einzelzulassung muss das Produkt eine ganze Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Diese sind vorwiegend sicherheitstechnischer Art. Leider gibt es keine übersichtliche Liste. Details sind im Internet unter http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/reg/de_register_133010.html zu finden.

Der erste Schritt ist eine Vorpräsentation beim TÜV, um festzustellen, welche Änderungen für die Typenprüfung oder die Einzelzulassung vorgenommen werden müssen. Nach der Erfahrung des TÜVs treten die meisten Probleme bei Bremsen, Licht, Ständer, Rückspiegel und Eletromagnetischer Verträglichkeit (EMV) auf. Elektromagnetische Verträglichkeit bedeutet, dass das Fahrzeug oder eines seiner elektrischen / elektronischen Komponenten keine elektromagnetischen Störungen verursacht oder von anderen Geräten irritiert wird. (Der Scooter darf z.B. nicht plötzlich losfahren wenn das Handy klingelt.)

Typenprüfung dauert im Idealfall einen Monat
Wenn das Fahrzeug allen Anforderungen entspricht, dauert die Typenprüfung ca. einen Monat und kostet ca. 10.000 Euro, inklusive Vortest. Dies ist der Idealfall. Meistens, so der TÜV, dauert die Prozedur jedoch 3-4 Monate länger wegen notwendiger Änderungen am Produkt und bürokratischen Angelegenheiten.

Typenprüfung: Hersteller muss EN/ISO 9002 zertifiziert sein
Für die Typenprüfung muss der Hersteller über ein EN/ISO 9002 Zertifikat als Fahrzeug-Hersteller verfügen. Diese werden vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) vergeben.
Die ISO-Zertifizierungen ausländischer Hersteller werden nur dann akzeptiert, wenn die jeweilige Behörde, welche die Zertifikate vergibt, vom KBA anerkannt ist.

Hersteller, die über keine gültige EN/ISO 9002 Zertifizierung verfügen, können vom KBA eine Anfangsbewertung erhalten, um die Typenprüfung durchführen zu lassen. In diesem Fall besucht das KBA oder eine dazu autorisierte Stelle (zum Beispiel ein Mitarbeiter des TÜV) die Produktionsstätte und überprüft diese auf Produktqualität und Qualitätskontrolle. Hierfür fallen zusätzliche Kosten von 1.500 - 2.500 Euro an.

Wichtig: Helmfreie Höchstgeschwindigkeit
Beachten Sie die nationalen Regelungen für helmfreie Höchstgeschwindigkeit! In den EU-Ländern varriiert diese zwischen 20 km/h (Deutschland) und 25 km/h. Die Scooter an sich dürfen 25 km/h fahren, doch muss man in den meisten Ländern schon ab einer niedrigeren Geschwindigkeit einen Motorradhelm tragen. Die Helmpflicht kann ein solches Fahrzeug sehr schnell unattraktiv machen. Deshalb sei geraten, die Höchstgeschwindigkeit des Scooters jeweils and die helmfreie Höchstgeschwindigkeit in den einzelnen Ländern anzupassen. Die geschwindigkeitsbedingten Versionen ein und desselben Modells werden innerhalb EINER Typenprüfung akzeptiert, z.B.
Version A – 20 km/h Höchstgeschwindigkeit,
Version B – 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.

Einzelzulassung: nur für Kleinserien geeignet
Wie der Name schon sagt, muss jedes Produkt einzeln dem TÜV oder einer entsprechenden Organisation vorgeführt und zugelassen werden. Entspricht der Scooter allen Voraussetzungen kann dies innerhalb weniger Tage geschehen. Kostenpunkt: ca. 30 Euro pro Zulassung. Eine EN/ISO 9002 Zertifizierung des Herstellers ist in diesem Fall nicht erforderlich. Für große Stückzahlen bietet sich die Einzelzulassung nicht an, da sehr hohe Kosten und viel bürokratischer Aufwand damit verbunden sind.

Für weitere Informationen wenden Sie sich am besten direkt an Thomas Rohr beim TÜV Rheinland/Berlin-Brandenburg.

Liste der EU-Mitgliedstaaten

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

alle Termine...