Die Bundesregierung will im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 das Leasing von Elektro-Dienstfahrzeugen sowie die betriebliche Nutzung von Fahrrädern fördern.
"Der Bundestag hat am 7. November 2019 beschlossen, die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Elektro-Dienstfahrzeugen auf ein Viertel zu reduzieren", informiert der Bundesverband Zukunft Fahrrad (BVZF) in seiner neuesten Pressemitteilung.
"Die so genannte „0,25-Prozent-Regel“ ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und gilt ab 1. Januar 2020. Angestellte versteuern dann den geldwerten Vorteil, der ihnen durch die private Nutzung eines elektrischen Dienstfahrzeugs entsteht, nur noch mit 0,25 Prozent statt wie bisher mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises."
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Text: BVZF
Bild und online Publikation: Angela Budde
Datum: 12. November 2019
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