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CE-Kennzeichnung - Freiwillige Pflicht

Die CE-Kennzeichnung (bis 1993 das CE-Zeichen), welches eine EG-Konformitätserklärung des Herstellers beinhaltet, umgibt uns in Europa überall.
 

 
Es ist auf der elektrischen Zahnbürste, dem Handy-Ladegerät sowie auf fast jeder Bedienungsanleitung für die verschiedensten Geräte zu finden. Doch auf dem Elektrofahrrad? Hier ist das »Marktzulassungszeichen« schwer zu finden, es ist aber in der Europäischen Union ebenso Pflicht für Pedelecs.

Sicherheit per Signatur
Die CE-Kennzeichnung soll sicherstellen, dass in der EU angebotene Waren bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen. Bevor man jedoch die kleinen Aufkleber mit den zwei Buchstaben auf sein Produkt kleben oder CE in die Gebrauchsanleitung drucken darf, muss man eine EG-Konformitätserklärung abgeben.

In dieser erklärt der »Inverkehrbringer«, dass sein Produkt allen relevanten Richtlinien entspricht und zwar erstmal nur schriftlich und mit Unterschrift, das heißt auf eigene Verantwortung. Einmal unterschrieben ist die Erklärung so etwas wie ein Versicherungskennzeichen, und damit ist der Hersteller bzw. Importeur, nicht der Halter in der Pflicht. Hersteller sind dabei nicht verpflichtet, die Konformität ihres Produkts mit den Regulationen in einem Prüflabor zu prüfen, sondern können selbstständig mit ihrer Unterschrift dafür garantieren. So kann man die Konformität erklären, ohne zwangsläufig getestet zu haben. Nur, wer würde seine Hand für ein ungetestetes Produkt ins Feuer legen? Leider tun dies viel zu viele, mal wissentlich, mal in Unkenntnis der Lage.

Die EG-Konformitätserklärung korrekt zu verfassen, ist nicht ganz einfach. Formfehler wie eine fehlende Unterschrift oder fehlerhafte Angaben sind das geringste Problem. Zwar helfen nationale Institutionen wie die Handelskammern weiter, doch liegt die wahre Schwierigkeit in der Frage, welche Richtlinien und Normen für das jeweilige Produkt gelten. Diese Unklarheit führt zu schwerer zu findenden »Fehlern« wie falschen Versuchsanordnungen oder fehlenden Normen bei der Auflistung in der EG- Konformitätserklärung. Oft sind es Prüflabore, die Herstellern zwar versichern, getestet zu haben, aber nicht genau was.

CE-konforme Pedelecs
Mit welchen Regeln müssen Pedelecs konform sein, um die CE-Kennzeichnung mit Recht zu tragen? Pedelecs 25 werden in der EU als Fahrräder klassifiziert und in den Gesetzestexten EPACs genannt. Sie sind »Maschinen« und fallen unter mehrere Richtlinien. Angewandt werden die Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG, die EMV-Richtlinie 2004 / 108 / EG und für Ladegeräte die Niederspannungsrichtlinie 2006 / 95 / EG.

Siehe auch:

>> Übersicht EU-Normierung für Pedelec

Die Maschinenrichtlinie enthält eine Liste essentieller Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, die das Design und die Konstruktion der Maschine betreffen. Die meisten dieser Vorschriften sind mittlerweile in der EN 15194 enthalten, die eigens für Pedelecs geschaffen wurde und alle für Pedelecs relevanten Normen der Maschinenrichtlinie zusammenfassen soll. Dies muss jedoch noch vom europäischen Institut für Standardisierung, dem CEN, geprüft werden. Ist dies geschehen, wird EN 15194 im offiziellen Journal veröffentlicht und wird so ein harmonisierter Standard für die EU.

Ein Pedelec, das der EN 15194 entspricht, entspricht automatisch auch den Anforderungen, die in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG festgelegt sind. Eine solch harmonisierte Norm würde im Falle der Pedelecs auch die EMV Richtlinie 2004 / 108 / EG betreffen. Hersteller müssen dann jederzeit dokumentieren können, dass ihr Produkt »elektromagnetisch verträglich« ist. Dies kann korrekt nur in Labortests überprüft werden. Die EMV-Richtlinie verlangt, dass das Pedelec mit Typ, Charge oder Seriennummer eindeutig identifiziert werden kann. Zudem muss der Hersteller oder der Verantwortliche innerhalb der EU mit Name und Adresse verzeichnet sein. Schließlich muss der Hersteller dann die CE-Kennzeichnung auf sein Pedelec aufbringen.

Geltungsbereich EN 15194
Pedelecs sind in der EU als Fahrräder zu klassifizieren und damit von der Typzulassung (2002 / 24 / EG) ausgeschlossen. Für sie gilt die EN 15194 und sollte in der jeweiligen Landessprache verfügbar gemacht werden.

Die meisten EU-Mitgliedsstaaten haben die EN 15194 noch nicht in ihre nationale Gesetzgebung als verpflichtend übernommen, mit Ausnahme von bspw. Frankreich und Großbritannien. Somit erlauben die meisten EU-Staaten die »Selbst-Zertifizierung«. Das bedeutet, wenn ein Hersteller sein eigenes Testlabor hat oder glaubt, dass sein Pedelec allen Standards entspricht, kann er es mit der CE-Kennzeichnung versehen und in den Handel bringen. Dennoch lassen schon heute viele Hersteller ihre Produkte unabhängig testen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich die Testberichte vorlegen lassen.

Störfaktor EMV
Die Europäische Union hat richtig erkannt, dass Pedelecs auf der Straße unterwegs oder nahe am Verkehrsgeschehen sind. Deshalb legt sie ihnen die gleiche EMV-Prüfung auf, der sich auch Autos unterziehen müssen.
EMV heißt Elektro-Magnetische Verträglichkeit und kennzeichnet den erwünschten Zustand, dass technische Geräte sich nicht gegenseitig durch ungewollte elektrische oder elektromagnetische Effekte störend beeinflussen. Man kennt das pulsartige Rauschen, wenn das Handy den Radioempfang stört, nur geht es hier um viel stärkere Störsendungen. Sie sind 10 mal höher als bei Haushaltsgeräten und gefährlicher. Tests im deutschen Labor SLG mit nicht ausreichend geschützten Fahrzeugen ergaben Situationen, in denen sich ein Motor wie von selbst anschaltete, weil jemand daneben einen Funkspruch absetzte.
Die EMV-Prüfungen, die in der EN 15194 vorgeschrieben sind, sind nur auf speziellen, störungsfreien Prüfständen durchführbar. Diese Kapazitäten haben nur wenige Labore und so finden leicht »falsche« Tests ihren Eingang in die EG-Konformitätserklärung. Weiter erschwert wird die EMV dadurch, dass sie kostenintensiv ist und eigentlich erst am serienreifen Produkt Sinn macht. Denn jede kleine Veränderung am Gesamtsystem Pedelec wie eine neue Lampe kann Einfluss auf die EMV-Prüfung haben. Für die Fahrradbranche mit ihren üblichen kurzen Entwicklungszyklen in kleinen Teams bei hohem Wettbewerbsdruck sind solch ausgiebige Tests beschwerlich.

Wettbewerbsfaktor CE
Rechtlich besteht ein klares »Ja« zur CE-Kennzeichnung. Pedelecs ohne diese dürfen in der EU gar nicht verkauft werden. Für Kunden bietet das Zeichen mehr Sicherheit und stellt den Inverkehrbringer bei Haftungsfällen in die Pflicht.

Praktisch gibt es jedoch Schwierigkeiten. Unwissenheit und Unklarheit über korrekte Testprozedere und Anforderungen begünstigen falsche Kennzeichnung oder unzureichende Tests. Im Extremfall kann dann ein Hersteller in der Haftung sein, obwohl er falschen Tests aufgesessen ist. Hat er jedoch keine EG-Konformitätserklärung unterschrieben, ist sein Produkt zwar illegal verkauft worden, er im Schadenfalle jedoch nicht haftbar.

Produzenten in der EU klagen außerdem über Fälschungen der CE-Kennzeichnung. Diese sehen dem CE-Zeichen zum Verwechseln ähnlich, stehen im Kleingedruckten dann aber für China Export. In der Branche ist zunehmend eine neue Sachlichkeit und Ernsthaftigkeit zu spüren. Letztendlich bedeutet CE mehr Sicherheit für Produzenten und Konsumenten. Hersteller verkaufen so in der EU legal und wissen, dass ihre Produkte Grundanforderungen erfüllen. Da die CE-Kennzeichnung in der ganzen EU gilt, steht ein ganzer Wirtschaftsraum mit hoher Exportmacht zur Verfügung, in dem man sich nicht um einzelne nationale Verordnungen kümmern muss. Qualität ist außerdem ein Schutz vor billigen und unsicheren Importen – vorausgesetzt sie wird konsequent kommuniziert und durchgesetzt.

Die CE-Kennzeichung ist Voraussetzung für die Produktion, Einfuhr und den Verkauf kennzeichnungspflichtiger Produkte in der EU. Grundsätzlich versichert der Hersteller mit einer solchen Kennzeichnung selbstständig gegenüber Behörden, dass sein Produkt den zutreffenden Richtlinien entspricht. Diese definieren Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Communauté Européenne (CE), der Europäischen Gemeinschaft.

Text: TÜV Rheinland, erarbeitet im Rahmen des Go Pedec! Projekts der EU: Go Pedelec! Handbuch
Bild: Hannes Neupert, SLG

Online Publikation: Angela Budde

Datum: 31. Mai 2013






 

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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