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Versicherer entdecken E-Bikes und S-Pedelecs

Ein Vergleich von Versicherungspolicen für E-Bikes und S-Pedelecs von test.de greift die kürzlich entflammte Diskussion um die Sicherheit von Elektrofahrradfahrern sachlich auf. Der Test zeigt, dass E-Bikes und S-Pedelecs juristisch korrekt unter Mofas laufen.
 

 
Hybrid oder rein elektrisch
Reguläre Elektrofahrräder, sog. Pedelecs, unterstützen bis 25km/h, jedoch nur wenn getreten wird. Sie sind somit Hybridfahrzeuge aus Muskel- und Motorkraft und gelten rechtlich als Fahrrad. Mit ihnen kann man Radwege benutzen, braucht keinen Helm, auch wenn dieser zu empfehlen ist, und kein Kennzeichen.

An einem E-Bike unterstützt der Motor dagegen rein elektrisch, z.B, über einen Gasgriff, also ohne dass der Fahrer in die Pedale tritt.

Bei S-Pedelecs handelt es sich um Mischformen. Hier ist die rein elektrische Unterstützung meist auf 20km/h begrenzt. Darüber hinaus kann im Verein mit der Muskelkraft der Motor jedoch bis 45km/h unterstützen. 

E-Bikes und S-Pedelecs als Kleinkraftrad
S-Pedelecs und E-Bikes gelten juristisch als Kleinkrafträder, da sie rein motorisch gefahren werden können. Sie müssen ein Zulassungskennzeichen, wie es auch an ihren benzingetriebenen Brüdern, den Mopeds zu finden ist, haben.

Nach dem 1. April 1965 Geborene brauchen für den Betrieb mindestens einen Mofa-Führerschein, bei Älteren reicht der Personalausweis. 
Zudem müssen diese Fahrzeuge die EU Typenprüfung abgelegt haben, dies wird in der Regel durch den Hersteller erledigt. Vorsicht ist hier bei S-Pedelecs im Eigenbau geboten. Kommt es hier zum Unfall, ist der Halter allein in der Pflicht, denn illegalen Betrieb zahlt keine Versicherung.

Versichert wie ein Moped
Laut test.de, der online Plattform der Stiftung Warentest, versichern die größeren Versicherer E-Bikes und S-Pedelecs mit einer regulären Moped-Versicherung. Die Preise reichen von knapp 35 - 52 Euro, mit Teilkasko von rund 63 bis 95 Euro.

Eine eigene Versicherung speziell für Elektrofahrräder gibt es nicht. Trotzdem hat bspw. die Allianz für ihre Kunden bereits Empfehlungen zu Pedelecs ausgesprochen und empfielht Diebstahlversicherung der wertvollen Vehikel.
>>Übersicht von test.de

Wer darf wo fahren
Reguläre Pedelecs dürfen auf dem Radweg gefahren werden. E-Bikes und S-Pedelecs gehören jedoch auf die Straße, es sei denn man ist außerorts.
Die Radwegebenutzung mit ausgeschaltetem Motor war früher in Ausnahmefällen für Mofas freigegeben, ist heute jedoch abgeschafft. 

Streng genommen können S-Pedelecs nicht als Mofas gelten, da sie schneller als 25 km/h fahren können. Da dies aber nicht rein elektrisch geschieht, besteht hier derzeit noch Unklarheit.
>> Mehr bei Aspect

Helmpflicht gibt es in Deutschland nicht. Dennoch ist es dringend zu empfehlen einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen.

Immer mehr Anbieter führen Helme für Elektrofahrradfahrer. Diese unterscheiden sich von herkömmlichen Helmen bisher hauptsächlich im Design. Sie sehen Mopedhelmen ähnlich und sind oft weniger belüftet. Man geht wohl davon aus, dass man auf einem Pedelec weniger schwitzt.
Zumindest bei sportlichen Varianten und S-Pedelecs ist diese Annahme relativ. In jedem Falle sollte man sich beim Helmkauf beraten lassen und auf Passgenauigkeit achten.

>>Zum Test von test.de



Text: Nora Manthey
Bild: Susanne Brüsch

30 Juni 2011 

 
 

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7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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