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Wunschgesetzgebung zu Pedelecs

Da Gesetze meist historisch gewachsen sind und so für neue Dinge wie das Pedelec nicht passen können, (...)
 

 
(...) nehmen wir hier die Gelegenheit wahr und haben Wünsche aufgeschrieben, die sich ein pro-aktiver Gesetzgeber gerne zu eigen machen darf!

  1. Tempo 30 flächendeckend innerorts für alle Verkehrsteilnehmer inklusive Fahrradverkehr. Dies würde die Gefährdungspotenziale zwischen den Verkehrsteilnehmern deutlich reduzieren, da Überholvorgänge noch weniger Sinn machen würden.
  2. Benutzungsrecht für Radwege, aber keine Pflicht.
  3. Status des Pedelecs dem Fahrrad gleichgestellt, also keine Versicherungs- oder Helmpflicht, kein Führerschein und kein Mindest- oder Maximalalter.
  4. Keine Dynamopflicht, sondern Wahlfreiheit der Energiequelle, dafür Pflicht zur Tagfahrlicht-Funktion vorn und hinten.
  5. Keine Leistungsbegrenzung der Beleuchtung in Watt, sondern eine Mindest-Licht-Abgabe-Leistung vorn von 80 Lux und die Erlaubnis, Blinker zu integrieren.
  6. Limitierung weder bei der Rad- oder Spuranzahl noch bei der Anzahl der Personen je Fahrzeug.
  7. Verbot des Batterieverkaufs, um die Hersteller zu nachhalti- gen Mietlösungen zu bewegen (siehe: Energiepuffer im Zuge der Energiewende).
  8. Keine Leistungsbegrenzung des Antriebs. Dafür aber Limitierung der maximalen    Unterstützungsgeschwindigkeit in Relation zur eingebrachten Muskelkraft. Das bedeutet ein Verbot von Pedelecs mit Bewegungssensor, was den Fahrradcharakter der Fahrzeuge garantiert. Hier die vorgeschlagenen Relationen zwischen aktueller Muskelleistung und Unterstützungs-Endgeschwindigkeit:
  • Muskel-Leistung kleiner 50 Watt = max Unterstützungs-Geschwindigkeit 15 km/h
     
  • Muskel-Leistung kleiner 100 Watt = max Unterstützungs-Geschwindigkeit 20 km/h
     
  • Muskel-Leistung kleiner 150 Watt = max Unterstützungs-Geschwindigkeit 25 km/h
     
  • Muskel-Leistung über 150 Watt = max Unterstützungs-Geschwindigkeit 32 km/h
Mit dieser Regelung würde die Situation des Fahrrades nachempfunden, bei der die Endgeschwindigkeit auch an die Muskelkraft gekoppelt ist. Trotzdem würden auch nicht so leistungsstarke Menschen jeden Berg selbst mit Last mit mindestens 15 km/h erklimmen können, dank der nicht mehr limitierten elektrischen Leistung.

Schutzkleidung wie Helme können sehr sinnvoll sein, allerdings ist eine aus verschiedenen Lagern geforderte Helmpflicht zumindest unter den aktuellen Umständen sicherlich nicht zielführend. Sie würde den Radverkehr eher in seiner Akzeptanz dämpfen und so potentiell zu mehr Toten führen, denn es sterben in Europa wesentlich mehr Personen aufgrund von Bewegungsmangel als im Straßenverkehr. Anstatt eines Helms wäre eine Schutzweste denkbar, die sich im Fall eines Falles wie ein Airbag aufbläst und den Träger in eine Art Michelin-Männchen verwandelt. Sie wäre viel besser geeignet als ein Helm, der zwar den Kopf schützt, dafür aber die Wahrscheinlichkeit einer schweren Nackenverletzung heraufsetzt. Außerdem werden immer mehr aktive Sicherheitstechniken erwartet, die das ganze Bild sehr schnell verändern werden, siehe:

>> Informationen machen mobil und sicher

Text: Hannes Neupert, erarbeitet im Rahmen des GoPedec! Projekts der EU: Go Pedelec! Handbuch
Bild: www.hovding.com

Online Publikation: Angela Budde

Datum: 11. Januar 2013

 
 

Termine:

7.-12. September 2021, IAA, München, Testparcours

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