Radfahren ist mit dem E-Bike auch ohne Treten möglich.
Beim E-Bike wird die Motorleistung über ein manuelles Bedienelement - einen Drehgriff oder Knopf - geregelt, wie wir das vom Motorroller kennen.
Muskelkraft und Elektromotor sind unabhängig voneinander. E-Bikes können sowohl rein elektrisch wie auch im Mischbetrieb gefahren werden.
Von der Benutzung kommen E-Bikes eher einem Elektromofa gleich als einem Fahrrad. Somit ist die Stärke der Motorisierung ein entscheidender Faktor.
Ihrem Namen nach ordnen sie sich daher eher in die Reihe der elektrisch betriebenen Fahrzeuge wie E-Scooter und E-Mobile ein als in die Kategorie der Muskelkraft-Fahrzeuge.
Gesetzliche Einordnung E-Bikes sind Kleinkrafträder, deren Unterstützung überwiegend bei 20 km/h begrenzt ist, damit sie ohne Helm gefahren werden dürfen. Fahren sie rein elektrisch bis 25 oder 45 km/h sind sie helmpflichtig.
S-Pedelec/Kleinkraftrad/E-Bike Bezeichnung: Kleinkraftrad L1e mit geringer Leistung, bzw. bauartbed. Höchstgeschw. bis 20 km/h Unterstützung: beim Treten & rein elektrisch bis 20 (25) km/h Motornennleistung: 1 kW Motorabriegelung: 20 km/h rein elektrisch, 45 km/h mit Treten Fahrerlaubnis: Mofa Prüfbescheinigung (nach dem 1.04.1965 geb.) Betriebserlaubnis: ja Zulassungspflicht: nein CE-Kennzeichnung: nein (ja für das Ladegerät, so dieses separat ist) Pflichtversicherung: ja Kennzeichen: Versicherungskennzeichen Versicherung: über Kennzeichen StVZO Konformität: nein, es gelten Bestimmungen des KBA Fahrweg: Straße und Radweg ohne Motor und außerhalb geschl. Ortschaften** Helmpflicht: nein (ja bei Motor bis 25 km/h) Anhänger: nein Beleuchtung: Fahrrad (StVZO) Rückspiegel: ja Promillegrenze: 1,1 wenn mit Motor gefahren
Kleinkraftrad/E-Bike/E-Scooter Bezeichnung: Kleinkraftrad L1e Unterstützung: rein elektrisch über 20 km/h, bzw. 25 und bis 45 km/h Motornennleistung: 4 kW Motorabriegelung: 45 km/h Fahrerlaubnis: mind. Klasse M Betriebserlaubnis: ja Zulassungspflicht: nein CE-Kennzeichnung: nein (ja für das Ladegerät, so dieses separat ist) Pflichtversicherung: ja Kennzeichen: Versicherungskennzeichen Versicherung: über Kennzeichen StVZO Konformität: nein, es gelten Bestimmungen des KBA Fahrweg: Straße und Radweg außerhalb geschl. Ortschaften Helmpflicht: ja Anhänger: nein Beleuchtung: Kleinkraftrad Rückspiegel: ja Promillegrenze: 1,1 wenn mit Motor gefahren
**Pedelecs mit Anfahrhilfe müssen auf dem Radweg fahren, allerdings ohne die Anfahrhilfe zu benutzen
Eine Übersicht aller Regelungen finden Sie hier: >> Übersicht Regelungen Elektro-Zweiräder
>> Pedelec - S-Pedelec - E-Bike
Text: ExtraEnergy e.V., Nora Manthey
Letzte Änderung (Angela Budde): 17. Februar 2012
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